An alle Mitglieder:
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Mittwoch, den 26.04.2017
um 15:00 Uhr
im Berufsförderungswerk, im Konferenzraum an der Mensa
Ganderkesee-Bookholzberg, Apfelallee 1
Vorläufige Tagesordnung
Top 1 Begrüßung und endgültige Tagesordnung, Beschlussfähigkeit
Top 2 Rückblick 2016 / Jahresbericht des Vorstandes
Top 3 Kassenbericht
Top 4 Rechnungsprüferbericht 2016 und Entlastung des Vorstandes
Top 5 Wahlen:
- des/der Vorsitzenden
- des/der 2. stellv. Vorsitzenden
- des/der Pressesprecher/in
- eines/einer Rechnungsprüfer/in
Top 6 Änderung der Vereinssatzung (zum Erhalt der Gemeinnützigkeit)
Top 7 Aktions- und Haushaltsplan 2017
Top 8 Anfragen und Anregungen
Ab ca. 16:00 Uhr nach einer kurzen Kaffeepause machen wir eine Führung über das Gelände des Berufsförderungswerkes und durch das Spieldorf.
Hinweis:
Gem. § 10 Abs. 1 a der Satzung kann jedes Mitglied mit einwöchiger Frist nach Eingang des Einladungsschreibens die Ergänzung der Tagesordnung verlangen
Die Satzungänderung ist im folgenden erläutert:
§ 2 Zweck, Aufgabe und Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts “ Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung.
Der Verein dient dem Zwecke der Bildung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
Der Verein will Zugang zu den neuen Medien schaffen sowie die Überwindung von Zugangshemmnissen zu Produkten und Leistungen der Informations- und Kommunikationswirtschaft für Seniorinnen und Senioren fördern.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig. er dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 12 Auflösung des Vereins
(1) Zur Auflösung des Vereins muss unter Wahrung der Ladungsfrist von einem Monat eine Mitgliederversammlung einberufen werden, deren einziger Tagesordnungspunkt die Vereinsauflösung ist.
(2) Der Verein löst sich auf, wenn dies durch zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen auf der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt nach gefaßtem Auflösungsbeschluß aus ihrer Mitte zwei Liquidatoren zur Abwicklung.
(4) Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, der diese Mittel für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Kommunikationsförderung zwischen Senioren und Auszubildenden verwendet.
Heiko Zimmermann